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Die gesetzliche Krankenversicherung

 

Die Basis-Absicherung durch den Staat

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen;

seit 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt.

Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien -

von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail - es lohnt sich.

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